
Der elternbund hessen e.V. (ebh) wurde im Jahr 1979 als Zusammenschluss reformorientierter Eltern in Hessen gegründet.
Seit nunmehr über 40 Jahren setzen wir uns ein für die Rechte der Eltern und der Schüler*innen, für eine humane und inklusive Schule, in der Kinder miteinander und voneinander lernen und in der jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten entwickeln kann.
Über die Schwerpunkte unserer Arbeit können Sie sich auf diesen Seiten informieren.

Der Ganztag steht vor der Tür!
Ab dem neuen Schuljahr haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Kinder im Grundschulalter haben dann einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
„Der Rechtsanspruch ist überfällig und richtig. Er schließt eine Lücke, die nach der Kita aufreißt, obwohl sich am Leben der Familien nichts geändert hat. Aber ein Rechtsanspruch stellt keine einzige Fachkraft ein und baut keine einzige Mensa. Ein Anspruch ist noch kein Platz – und ein Platz ist noch kein Ganztag.“ sagt Korhan Ekinci, Vorsitzender des elternbund hessen. Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung vom 28.07.2026 (unter Aktuell und Pressemitteilungen)
